Heute ist „Tag des Kusses“ und da fallen mir als großen Kuss-Fan Millionen passende Themen ein. Wobei eine Sache mir besonders Kopfzerbrechen bereitet. Welche? Ich verrate es gleich.
Schlaumeierei über den „Internationalen Tag des Kusses“
Soweit ich es herausfinden konnte, hat der „Tag des Kusses“ seinen Ursprung in England. Er ist dort wohl in den 1980er Jahren entstanden und wurde nur auf der Insel begangen. Aber irgendwann schwappte er auf den Rest der Welt über und wurde international.
Das ist der Kuss für mich
Ich küsse einfach gern. Meine liebsten „Kussopfer“ sind natürlich mein Mann und meine drei Kinder. Wobei meine jugendlichen Söhne den Kuss der Mutter eher widerwillig entgegennehmen. Auch Freunde und Freundinnen begrüße ich gern mit einem Küsschen auf die Wange.
Im politischen Alltag kann ein Küsschen zur Begrüßung Widerstände lockern oder zumindest Gesprächsbereitschaft herstellen. So jedenfalls meine Erfahrung.
Für mich ist der Kuss eine Art unsichtbares Band, was uns Menschen irgendwie zusammenbringt. Doch es gibt auch eine andere Seite des Küssens und darauf möchte ihn nun kommen.
Kuss ist nicht gleich Kuss
Kuss ist ja nicht gleich Kuss. Es gibt da etwa das Begrüßungsküsschen oder den einfachen Kuss auf den Mund und die leidenschaftlichste Variante: den Zungenkuss. Der Letztgenannte bereitet mir tatsächlich seit einiger Zeit Kopfzerbrechen. Nein, ich denke nicht darüber nach, wie ich meine Zungenfertigkeiten verfeinern kann, ich denke vielmehr an das Küssen als Einverständnis für Sex.
Schwedisches Sexualstrafrecht
In Schweden wurde nämlich am vergangenen Sonntag das Sexualstrafrecht geändert. Es legt fest, dass Vergewaltigungsopfer sich nicht mehr wehren oder "Nein" sagen müssen, damit der Täter verurteilt werden kann. Der Sex muss einvernehmlich und erkennbar freiwillig erfolgen. Vorangetrieben wurde das Gesetz besonders durch die #MeeToo-Debatte, die im Sommer 2017 begann. Damals gingen auch Tausende Schwedinnen auf die Straße und erzählten ihre Missbrauchs-Geschichten in der Öffentlichkeit.
Das denke ich
Ich finde dieses Gesetz richtig. Warum? Nun, nicht immer ist ein Missbrauchsopfer in der Lage „Nein“ zu sagen oder sich zu wehren. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn das Gesetz sagt, dass das Gegenüber deutlich wahrnehmbar die Einwilligung zum Sex geben muss.
Allerdings frage ich mich, wie wird eine nonverbale Zustimmung ausgedrückt? Sind etwa leidenschaftliche Zungenküsse vor der Haustür schon eine Zustimmung? Oder muss ich erst fragen und mein Gegenüber muss deutlich wahrnehmbar nicken? Und wie beweise ich im Fall der Fälle die nonverbale Zustimmung vor Gericht? Sieht es der/die Richter*in genauso?
Es soll ja inzwischen ein App in Schweden geben, mit der die Partner*innen sich absichern können. Und einige witzeln, dass man wohl vor dem Beischlaf in Schweden zunächst einen Vertrag unterschreiben muss.
Das sind sicher nachvollziehbare Anmerkungen, lenken aber nur vom eigentlichen Thema ab. Es gibt in unserer Gesellschaft sexuelle Übergriffe. Um dagegen vorgehen zu können, brauchen wir ein probates Mittel. Ob das Mittel ein solches Gesetz ist, wird sich bald zeigen.
Aber nichtsdestotrotz wünsche ich allen Menschen viel Spaß beim Küssen und das nicht nur am „Internationalen Tag des Kusses“.
Folgt mir :