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Der 17. Juni und wie eine intelligente Lösung für die Stasiüberprüfung aussehen kann

Der 17. Juni ist für mich jährlich Anlass über die DDR nachzudenken. Spätestens seit ich mir dieses Jahr alle Folgen der Fernsehserie „Weißensee“ angesehen, kann ich DDR und die Stasi nicht getrennt voneinander denken. Ob jemand für die Staatssicherheit arbeitete, hat bis heute Auswirkungen auf das Leben. Doch ist das im Jahr 29 nach dem Mauerfall noch immer richtig?

Kurz etwas zum 17. Juni

Am Morgen des 17. Juni 1953 kam es an weit über 500 Orten in der DDR zu Unruhen, so auch in Halle. Die Belegschaften unterschiedlicher Betriebe begannen zu streiken und gegen die herrschenden Verhältnisse zu demonstrierten. Die Gründe dafür waren vielfältig. Ich verstehe es so, dass es Anfang des Jahres 1953 in der DDR eine ernsthafte Ernährungskrise gab. Auch stieg die Zahl der politischen Gefangenen dramatisch an, die Menschen wanderten in den Westen aus und dann wurden auch noch die Arbeitsnormen erhöht. Das führte verständlicherweise zum Unmut der Arbeiterschaft, der sich in Streiks und spontanen Demonstrationen ausdrückte. Die Sowjetarmee schlug die später als „Volksaufstand“ oder „Arbeiteraufstand“ bezeichneten Unruhen nieder. Es kamen 34 Demonstrierende und ZuschauerInnen um.

In der BRD wurde der 17. Juni von 1954 bis 1990 als „Tag der deutschen Einheit“ gefeiert. In der DDR behauptete die Führung stets, dass die Aufständischen vom Westen gesteuerte ProvokateurInnen gewesen seien.

Seit der Wiedervereinigung ist der Tag ein Gedenktag und trägt den etwas sperrigen Namen: Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes.

Die DDR und ich

Ich bin in der DDR geboren und habe meine gesamte Kindheit in ihr verbracht. Ich weiß über viele „DDR-Dinge“ Bescheid und habe mich stets aktiv mit dem Leben in der DDR und der Wende auseinandergesetzt. Trotzdem war ich sehr jung damals. Und genau das ist mein Thema in diesem Post. Der Umgang mit jungen Menschen aus der DDR und den Stasi-Überprüfungen.

Was genau meine ich damit?

In der DDR gab es viel Unrecht, das ist Fakt. Die SED und die in ihrem Auftrag arbeitende Staatssicherheit setzte alles daran, das Volk unter Kontrolle zu halten. Dazu verpflichtete die Stasi auch viele inoffizielle Mitarbeiter. „Bis zu zwei Millionen DDR-Bürger seien in den 1980er-Jahren im weiteren Sinne in das Sicherheitsnetz von SED-Chef Erich Honecker und Stasi-Minister Erich Mielke eingebunden gewesen.“ Das schreibt die Welt in einem Artikel „Wie viele Spitzel hatte die DDR-Staatssicherheit?“ vom 20.03.2013. Und das hat Auswirkungen bis heute. Ich meine damit die Stasiüberprüfungen.

Stasiüberprüfungen: Wer ist betroffen?

Das „Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes“ trat am 31. Dezember 2011 in Kraft. Darin wird geregelt, welche Personengruppen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst überprüft werden müssen bzw. dürfen. Das ursprüngliche Gesetz sollte nur bis 2011 gelten. Die Neufassung vom Dezember 2011 verlängerte aber die Überprüfungsmöglichkeit bis auf das Jahr 2019.

Wer genau überprüfbar ist, steht im Gesetzestext. Das ist schon eine lange Liste und hier ist die entsprechende Seite des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verlinkt.

Stasiüberprüfung mit Stichtag

Ich halte die Einführung eines Stichtages bzw. Stichjahres für sinnvoll. So können beispielsweise alle, die nach 1972 geboren wurden, von der Überprüfung ausgenommen werden. Wer kurz nachrechnet, findet schnell heraus: Wer 1972 auf die Welt kam, wurde 1990 erst volljährig.

Natürlich gab es in der DDR auch Jugendliche, die mit 16 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Allerdings sollte auch bei diesen die Volljährigkeit ausschlaggebend sein.

Aufwand reduzieren

Ein Stichjahr reduziert erheblich den Aufwand, wenn Leute das erste Mal in ein Amt kommen. Wer vor 1972 das Licht der Welt erblickte, für den sollte die Regelung weiter gelten. Alle danach sind ausgenommen. Die Jüngeren waren damals entweder zu jung oder noch gar nicht auf der Welt. Zusätzlich kann Aufwand reduziert werden, wenn ältere KollegInnen, die alle schon tausendmal überprüft wurden, nicht jedes Mal von neuem geprüft werden. Außerdem denke ich, dass man bei der Stasiüberprüfung nicht mit gleichem Maß messen kann. Wenn jemand Generalbundesanwalt werden will, eine Beamtenlaufbahn anstrebt oder in anderer Form in den Staatsdienst tritt, ist das was ganz anderes, als wenn jemand Vorsitzender vom Kegelverein werden will. Ich finde, ob ein Kegelvereinsvorsitzender mit Stasi-Vergangenheit moralisch vertretbar ist, sollten in erster Linie die Vereinsmitglieder entscheiden. Entscheidend ist für mich auch der Grad der Schuld. Wenn einer hauptamtlicher KfZ-Mechaniker bei der Stasi war, ist das anders zu bewerten, als wenn Mann oder Frau als echter Stasi-Spitzel operierte.

28 Jahre nach der Wende dürfen m.E. informelle StasimitarbeiterInnen keine Bundestagsabgeordneten werden. Ist das richtig? Nun, diese Frage beantworten verschiedene Parteien unterschiedlich. Ich sage: Nein! Auch 28 Jahre nach der Wende sollten solche Menschen nicht die Möglichkeit bekommen, in einem demokratischen Parlament zu arbeiten. Die Überprüfung, ob eine Stasivergangenheit besteht, sollte allerdings mit Vernunft geschehen und nur Leute betreffen, die vor 1972 geboren wurden.

Vielleicht ist es demnach gut, dass das Gesetz nur bis 2019 gültig ist und im gleichen Jahr dort, wo die innerdeutsche Grenze verlief, ein Naturstreifen (das Grüne Band/ Nationales Naturmonument) als besonders schützenswert auch in Sachsen-Anhalt geschlossen werden soll.